Publikationen und Arbeitspapiere:
- URLBibTeXEndNoteBibSonomyBauer, Frank; Franzmann, Manuel; Fuchs, Philipp; et al. (2016): „Simulierte Normalität in (dauerhaft) geförderter Arbeit“. In: Garstenauer, Therese; Hübel, Thomas; Löffler, Klara (eds.) Arbeit im Lebenslauf. Verhandlungen von (erwerbs-)biographischer Normalität. Bielefeld: Transcript Verlag pp. 155–68
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%@ 978-3-8376-3373-3 - BibTeXEndNoteBibSonomyDownloadBauer, Frank; Franzmann, Manuel; Fuchs, Philipp; et al. (2012): „Zwischen Aktivierungsanspruch und Beschäftigungsförderung. Die Zerrissenheit gegenwärtiger Sozialpolitik im Spiegel variierender Strategien der Umsetzung von § 16e SGB II (JobPerspektive)“. In: Soeffner, Hans-Georg (ed.) Transnationale Vergesellschaftungen. Verhandlungen des 35. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Frankfurt am Main. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 7 Seiten
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%T Zwischen Aktivierungsanspruch und Beschäftigungsförderung. Die Zerrissenheit gegenwärtiger Sozialpolitik im Spiegel variierender Strategien der Umsetzung von § 16e SGB II (JobPerspektive) - AbstractURLBibTeXEndNoteBibSonomyDownloadBauer, Frank; Franzmann, Manuel; Fuchs, Philipp; et al. (2011): Implementationsanalyse zu § 16e SGB II in Nordrhein-Westfalen Teil II: Erfahrungen der Geförderten. IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Nordrhein-Westfalen. Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Nordrhein-Westfalen), 43 Seiten"Als Instrument zur Bearbeitung des Problems der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit trat 2007 mit § 16e SGB II ein Gesetz in Kraft, das unbefristet geförderte Beschäftigung ermöglicht. Mit Mitteln der Beschäftigungsförderung sollen individuelle Wohlfahrtseffekte erzielt werden, die sich aber nur dann einstellen, wenn die Geförderten sich unter den jeweiligen betrieblichen Bedingungen bewähren können. Dieser Beitrag zeigt auf, welche spezifischen Merkmale die Zielgruppe des Gesetzes hat, welche Formen von Erwerbsarbeit für sie infrage kommen bzw. welche Modifikationen von Tätigkeiten erforderlich sind, damit sie die Arbeit bewältigen können. Vor diesem Hintergrund wird auch die Frage zu diskutieren sein, inwiefern diese Arbeit eine 'normale' sein bzw. von den Geförderten als eine solche wahrgenommen werden kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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%I Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
%T Implementationsanalyse zu § 16e SGB II in Nordrhein-Westfalen Teil II: Erfahrungen der Geförderten
%U https://www.iab.de/389/section.aspx/Publikation/k111025n01
%X "Als Instrument zur Bearbeitung des Problems der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit trat 2007 mit § 16e SGB II ein Gesetz in Kraft, das unbefristet geförderte Beschäftigung ermöglicht. Mit Mitteln der Beschäftigungsförderung sollen individuelle Wohlfahrtseffekte erzielt werden, die sich aber nur dann einstellen, wenn die Geförderten sich unter den jeweiligen betrieblichen Bedingungen bewähren können. Dieser Beitrag zeigt auf, welche spezifischen Merkmale die Zielgruppe des Gesetzes hat, welche Formen von Erwerbsarbeit für sie infrage kommen bzw. welche Modifikationen von Tätigkeiten erforderlich sind, damit sie die Arbeit bewältigen können. Vor diesem Hintergrund wird auch die Frage zu diskutieren sein, inwiefern diese Arbeit eine 'normale' sein bzw. von den Geförderten als eine solche wahrgenommen werden kann." (Autorenreferat, IAB-Doku) - AbstractURLBibTeXEndNoteBibSonomyDownloadBauer, Frank; Franzmann, Manuel; Fuchs, Philipp; et al. (2011): Implementationsanalyse zu § 16e SGB II in Nordrhein-Westfalen Teil I: Aneignungsweisen und Umsetzungsformen der "JobPerspektive". IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Nordrhein-Westfalen. Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Nordrhein-Westfalen), 44 Seiten"Im Herbst 2007 wurde mit § 16e SGB II in Deutschland erstmals die Möglichkeit eines potentiell unbefristeten Lohnkostenzuschusses von bis zu 75 Prozent des Bruttolohns für Arbeitgeber bei der Einstellung besonders arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser geschaffen. Diesem Gesetz lag die Beobachtung zugrunde, dass trotz verbesserter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ein relevanter Teil der Langzeitarbeitslosen weiterhin auch mittelfristig keine Chancen auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt hat. In der Publikation werden Ergebnisse einer Implementationsstudie bei Grundsicherungsträgern in Nordrhein-Westfalen vorgestellt, welche die regionalen Unterschiede und deren Ursachen in der Umsetzung dieses Gesetzes untersucht. Zunächst werden der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Hintergrund der Gesetzgebung, der Verlauf des Gesetzgebungsprozesses sowie wesentliche Impulse des Steuerungsprozesses sowohl auf Bundesebene als auch länderspezifisch für Nordrhein-Westfalen skizziert. Im Rekurs auf den theoretischen Ansatz des akteurszentrierten Institutionalismus wird im empirischen Teil eine Typologie von vier differenten regionalen Umsetzungsstrategien der Grundsicherungsträger präsentiert. Dies umfasst einerseits grundlegende Varianten der Aneignung des Gesetzes auf der Leitungsebene der SGB-II-Träger sowie andererseits durch diese Varianten bedingte Unterschiede in der Ausgestaltung des Dienstleistungsprozesses bei der Implementation von § 16e SGB II." (Autorenreferat, IAB-Doku)
@book{bauer2011implementationsanalyse,
abstract = {"Im Herbst 2007 wurde mit § 16e SGB II in Deutschland erstmals die Möglichkeit eines potentiell unbefristeten Lohnkostenzuschusses von bis zu 75 Prozent des Bruttolohns für Arbeitgeber bei der Einstellung besonders arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser geschaffen. Diesem Gesetz lag die Beobachtung zugrunde, dass trotz verbesserter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ein relevanter Teil der Langzeitarbeitslosen weiterhin auch mittelfristig keine Chancen auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt hat. In der Publikation werden Ergebnisse einer Implementationsstudie bei Grundsicherungsträgern in Nordrhein-Westfalen vorgestellt, welche die regionalen Unterschiede und deren Ursachen in der Umsetzung dieses Gesetzes untersucht. Zunächst werden der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Hintergrund der Gesetzgebung, der Verlauf des Gesetzgebungsprozesses sowie wesentliche Impulse des Steuerungsprozesses sowohl auf Bundesebene als auch länderspezifisch für Nordrhein-Westfalen skizziert. Im Rekurs auf den theoretischen Ansatz des akteurszentrierten Institutionalismus wird im empirischen Teil eine Typologie von vier differenten regionalen Umsetzungsstrategien der Grundsicherungsträger präsentiert. Dies umfasst einerseits grundlegende Varianten der Aneignung des Gesetzes auf der Leitungsebene der SGB-II-Träger sowie andererseits durch diese Varianten bedingte Unterschiede in der Ausgestaltung des Dienstleistungsprozesses bei der Implementation von § 16e SGB II." (Autorenreferat, IAB-Doku)},
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%A Bauer, Frank
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%I Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
%T Implementationsanalyse zu § 16e SGB II in Nordrhein-Westfalen Teil I: Aneignungsweisen und Umsetzungsformen der "JobPerspektive"
%U https://www.iab.de/389/section.aspx/Publikation/k110127n04
%X "Im Herbst 2007 wurde mit § 16e SGB II in Deutschland erstmals die Möglichkeit eines potentiell unbefristeten Lohnkostenzuschusses von bis zu 75 Prozent des Bruttolohns für Arbeitgeber bei der Einstellung besonders arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser geschaffen. Diesem Gesetz lag die Beobachtung zugrunde, dass trotz verbesserter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ein relevanter Teil der Langzeitarbeitslosen weiterhin auch mittelfristig keine Chancen auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt hat. In der Publikation werden Ergebnisse einer Implementationsstudie bei Grundsicherungsträgern in Nordrhein-Westfalen vorgestellt, welche die regionalen Unterschiede und deren Ursachen in der Umsetzung dieses Gesetzes untersucht. Zunächst werden der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Hintergrund der Gesetzgebung, der Verlauf des Gesetzgebungsprozesses sowie wesentliche Impulse des Steuerungsprozesses sowohl auf Bundesebene als auch länderspezifisch für Nordrhein-Westfalen skizziert. Im Rekurs auf den theoretischen Ansatz des akteurszentrierten Institutionalismus wird im empirischen Teil eine Typologie von vier differenten regionalen Umsetzungsstrategien der Grundsicherungsträger präsentiert. Dies umfasst einerseits grundlegende Varianten der Aneignung des Gesetzes auf der Leitungsebene der SGB-II-Träger sowie andererseits durch diese Varianten bedingte Unterschiede in der Ausgestaltung des Dienstleistungsprozesses bei der Implementation von § 16e SGB II." (Autorenreferat, IAB-Doku) - AbstractURLBibTeXEndNoteBibSonomyDownloadBauer, Frank; Franzmann, Manuel; Fuchs, Philipp; et al. (2010): „Implementation unbefristet geförderter Beschäftigung (§16e SGB II) – methodische Zugänge zur Erforschung des Umsetzungshandelns in der Arbeits- und Sozialverwaltung“. In: Arbeits- und Industriesoziologische Studien (AIS). 3 (1), pp. 51–70Im Rahmen einer Implementationsstudie untersuchen wir die Umsetzung von § 16e SGB II, gemäß dem ein Arbeitgeber, der einen Langzeitarbeitslosen mit weiteren Vermittlungshemmnissen einstellt, einen Zuschuss zu den Lohnkosten von bis zu 75 % erhalten kann. Erscheint nach Ablauf einer zweijährigen Förderung eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt auch in den beiden folgenden Jahren als nicht möglich, soll das Arbeitsverhältnis entfristet und die öffentliche Förderung dauerhaft, d.h. potenziell bis zur Verrentung, aufrechterhalten werden. Das Interesse der Untersuchung richtet sich auf die Akteure der Umsetzung (also die ARGEn und Optionskommunen) und deren Lösung der mit ihr verbundenen Handlungsprobleme. Der Studie liegen zwei sich ergänzende Heuristiken zugrunde: Zum einen der „Akteurszentrierte Institutionalismus“ (vgl. Mayntz/Scharpf 1995), der die akteursbezogene soziologische Steuerungsforschung mit der regel- und institutionsorientierten Governance-Forschung verbindet, sowie zum anderen das aus der Ethnologie stammende Konzept der „Aneignung“, das den Fokus richtet auf Prozesse der Interpretation des Neuen, Anzueignenden und sein Einpassen in die schon vorhandenen Strukturen und Handlungsvollzüge; mit ihm lässt sich die Tatsache analytisch erfassen, dass das Gesetz in wesentlichen Dimensionen verändert und sogar zweckentfremdet wurde, ohne dass dies Ausdruck bewusster strategischer Manipulation wäre, sondern vielmehr den Akteuren im Zuge ihrer Umsetzungsanstrengungen unterläuft. Verzahnt sind die genannten Heuristiken mit der Auswertungsmethode der Objektiven Hermeneutik, die in besonderer Weise dazu geeignet ist, hinter den verschiedenen Umsetzungsstrategien stehende implizite Annahmen und Erklärungsmuster zu rekonstruieren, welche sich einer einfachen Abfragbarkeit entziehen. Inhaltlich konzentriert sich der Beitrag auf die Analyse von offenen, nichtstandardisierten Interviews mit für die Umsetzung Verantwortlichen bei den ARGEn und Optionskommunen (Geschäftsführern, Bereichsleitern).
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abstract = {Im Rahmen einer Implementationsstudie untersuchen wir die Umsetzung von § 16e SGB II, gemäß dem ein Arbeitgeber, der einen Langzeitarbeitslosen mit weiteren Vermittlungshemmnissen einstellt, einen Zuschuss zu den Lohnkosten von bis zu 75 % erhalten kann. Erscheint nach Ablauf einer zweijährigen Förderung eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt auch in den beiden folgenden Jahren als nicht möglich, soll das Arbeitsverhältnis entfristet und die öffentliche Förderung dauerhaft, d.h. potenziell bis zur Verrentung, aufrechterhalten werden. Das Interesse der Untersuchung richtet sich auf die Akteure der Umsetzung (also die ARGEn und Optionskommunen) und deren Lösung der mit ihr verbundenen Handlungsprobleme. Der Studie liegen zwei sich ergänzende Heuristiken zugrunde: Zum einen der „Akteurszentrierte Institutionalismus“ (vgl. Mayntz/Scharpf 1995), der die akteursbezogene soziologische Steuerungsforschung mit der regel- und institutionsorientierten Governance-Forschung verbindet, sowie zum anderen das aus der Ethnologie stammende Konzept der „Aneignung“, das den Fokus richtet auf Prozesse der Interpretation des Neuen, Anzueignenden und sein Einpassen in die schon vorhandenen Strukturen und Handlungsvollzüge; mit ihm lässt sich die Tatsache analytisch erfassen, dass das Gesetz in wesentlichen Dimensionen verändert und sogar zweckentfremdet wurde, ohne dass dies Ausdruck bewusster strategischer Manipulation wäre, sondern vielmehr den Akteuren im Zuge ihrer Umsetzungsanstrengungen unterläuft. Verzahnt sind die genannten Heuristiken mit der Auswertungsmethode der Objektiven Hermeneutik, die in besonderer Weise dazu geeignet ist, hinter den verschiedenen Umsetzungsstrategien stehende implizite Annahmen und Erklärungsmuster zu rekonstruieren, welche sich einer einfachen Abfragbarkeit entziehen. Inhaltlich konzentriert sich der Beitrag auf die Analyse von offenen, nichtstandardisierten Interviews mit für die Umsetzung Verantwortlichen bei den ARGEn und Optionskommunen (Geschäftsführern, Bereichsleitern).},
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%T Implementation unbefristet geförderter Beschäftigung (§16e SGB II) – methodische Zugänge zur Erforschung des Umsetzungshandelns in der Arbeits- und Sozialverwaltung
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%X Im Rahmen einer Implementationsstudie untersuchen wir die Umsetzung von § 16e SGB II, gemäß dem ein Arbeitgeber, der einen Langzeitarbeitslosen mit weiteren Vermittlungshemmnissen einstellt, einen Zuschuss zu den Lohnkosten von bis zu 75 % erhalten kann. Erscheint nach Ablauf einer zweijährigen Förderung eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt auch in den beiden folgenden Jahren als nicht möglich, soll das Arbeitsverhältnis entfristet und die öffentliche Förderung dauerhaft, d.h. potenziell bis zur Verrentung, aufrechterhalten werden. Das Interesse der Untersuchung richtet sich auf die Akteure der Umsetzung (also die ARGEn und Optionskommunen) und deren Lösung der mit ihr verbundenen Handlungsprobleme. Der Studie liegen zwei sich ergänzende Heuristiken zugrunde: Zum einen der „Akteurszentrierte Institutionalismus“ (vgl. Mayntz/Scharpf 1995), der die akteursbezogene soziologische Steuerungsforschung mit der regel- und institutionsorientierten Governance-Forschung verbindet, sowie zum anderen das aus der Ethnologie stammende Konzept der „Aneignung“, das den Fokus richtet auf Prozesse der Interpretation des Neuen, Anzueignenden und sein Einpassen in die schon vorhandenen Strukturen und Handlungsvollzüge; mit ihm lässt sich die Tatsache analytisch erfassen, dass das Gesetz in wesentlichen Dimensionen verändert und sogar zweckentfremdet wurde, ohne dass dies Ausdruck bewusster strategischer Manipulation wäre, sondern vielmehr den Akteuren im Zuge ihrer Umsetzungsanstrengungen unterläuft. Verzahnt sind die genannten Heuristiken mit der Auswertungsmethode der Objektiven Hermeneutik, die in besonderer Weise dazu geeignet ist, hinter den verschiedenen Umsetzungsstrategien stehende implizite Annahmen und Erklärungsmuster zu rekonstruieren, welche sich einer einfachen Abfragbarkeit entziehen. Inhaltlich konzentriert sich der Beitrag auf die Analyse von offenen, nichtstandardisierten Interviews mit für die Umsetzung Verantwortlichen bei den ARGEn und Optionskommunen (Geschäftsführern, Bereichsleitern). - AbstractURLBibTeXEndNoteBibSonomyDownloadBauer, Frank; Franzmann, Manuel; Fuchs, Philipp; et al. (2010): „Unbefristet öffentlich geförderte Beschäftigung: Ein Novum in der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik. Zwischenergebnisse aus der Implementationsanalyse zu § 16e SGB II“. In: Sozialer Fortschritt. Unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik. 59 (10-11), pp. 273–279Der § 16e SGB II, mittels dessen ein Lohnkostenzuschuss von 50 – 75% für die Einstellung besonders schwer vermittelbarer Langzeitarbeitloser potentiell unbefristet bezahlt werden kann, stellt ein Novum in der deutschen Arbeitsmarktpolitik dar. Im Rahmen dieses Aufsatzes wird zunächst das zugrundeliegende Gesetz im Kontext des Aktivierungsdiskurses näher beleuchtet, um in der Folge ein analytisches Schema für den Implementa- tionsprozess bei den hierfür zuständigen Trägern der Grund- sicherung zu entwickeln. Eine Typologie von grundsätzlichen Umsetzungsstrategien anhand der zuvor gewonnenen Analytik steht im Mittelpunkt des empirischen Teils und verdeutlicht den Stellenwert der Interpretation auf der Leitungsebene der jeweili- gen Grundsicherungsstellen für den gesamten regionalen Imple- mentationsprozess.
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abstract = {Der § 16e SGB II, mittels dessen ein Lohnkostenzuschuss von 50 – 75% für die Einstellung besonders schwer vermittelbarer Langzeitarbeitloser potentiell unbefristet bezahlt werden kann, stellt ein Novum in der deutschen Arbeitsmarktpolitik dar. Im Rahmen dieses Aufsatzes wird zunächst das zugrundeliegende Gesetz im Kontext des Aktivierungsdiskurses näher beleuchtet, um in der Folge ein analytisches Schema für den Implementa- tionsprozess bei den hierfür zuständigen Trägern der Grund- sicherung zu entwickeln. Eine Typologie von grundsätzlichen Umsetzungsstrategien anhand der zuvor gewonnenen Analytik steht im Mittelpunkt des empirischen Teils und verdeutlicht den Stellenwert der Interpretation auf der Leitungsebene der jeweili- gen Grundsicherungsstellen für den gesamten regionalen Imple- mentationsprozess.},
author = {Bauer, Frank and Franzmann, Manuel and Fuchs, Philipp and Jung, Matthias},
journal = {Sozialer Fortschritt. Unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik},
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%X Der § 16e SGB II, mittels dessen ein Lohnkostenzuschuss von 50 – 75% für die Einstellung besonders schwer vermittelbarer Langzeitarbeitloser potentiell unbefristet bezahlt werden kann, stellt ein Novum in der deutschen Arbeitsmarktpolitik dar. Im Rahmen dieses Aufsatzes wird zunächst das zugrundeliegende Gesetz im Kontext des Aktivierungsdiskurses näher beleuchtet, um in der Folge ein analytisches Schema für den Implementa- tionsprozess bei den hierfür zuständigen Trägern der Grund- sicherung zu entwickeln. Eine Typologie von grundsätzlichen Umsetzungsstrategien anhand der zuvor gewonnenen Analytik steht im Mittelpunkt des empirischen Teils und verdeutlicht den Stellenwert der Interpretation auf der Leitungsebene der jeweili- gen Grundsicherungsstellen für den gesamten regionalen Imple- mentationsprozess. - URLBibTeXEndNoteBibSonomyBauer, Frank (2010): „Interview mit Dr. Frank Bauer vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Projektleiter der Implementationsstudie zu § 16 e SGB II (JobPerspektive) in Nordrhein-Westfalen“. In: für Arbeit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium (ed.) JobPerspektive in Nordrhein-Westfalen. Arbeit finanzieren statt Arbeitslosigkeit. Beispiele guter Praxis und erste Analysen. Düsseldorf: Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen pp. 28–30
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author = {Bauer, Frank},
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%A Bauer, Frank
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%T Interview mit Dr. Frank Bauer vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Projektleiter der Implementationsstudie zu § 16 e SGB II (JobPerspektive) in Nordrhein-Westfalen
%U http://www.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/70555/mags_jobpersp_bafr.pdf - AbstractBibTeXEndNoteBibSonomyDownloadBauer, Frank; Franzmann, Manuel; Fuchs, Philipp; et al. (2010): „’Ein explodierendes Instrument.’ Die Implementation des unbefristeten Beschäftigungszuschusses für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen (§ 16e SGB II). Auswirkung der deutenden Aneignung des Gesetzes auf den Umsetzungsprozess“. In: Sozialer Sinn. Zeitschrift für hermeneutische Sozialforschung. 11 (2), pp. 243–274"Der Beitrag stellt Ergebnisse einer Studie zur Implementation von § 16e SGB II vor, welcher besagt, dass ein Arbeitgeber für die Einstellung eines Langzeitarbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % erhalten kann, der nach Ablauf von zwei Jahren ggf. in eine unbefristete Förderung umzuwandeln ist. Die dauerhafte öffentliche Förderung von Arbeit ist eine Reaktion auf die mangelnde Marktnachfrage für substantielle Teile der Erwerbsbevölkerung und ein arbeitsmarktpolitisches Novum, sie steht in Widerspruch zu dem Aktivierungsparadigma des SGB II, was die umsetzenden ARGEn und Optionskommunen vor ein Interpretationsproblem stellt: Deuten sie § 16e als ein die Aktivierung in Frage stellendes 'trojanisches Pferd'; oder als notwendige Korrektur, die im Gegenteil die Geltung des Paradigmas bekräftigt? Außerdem stellt sich die Frage, wie er in die regional unterschiedlichen Gegebenheiten und Handlungsroutinen der arbeitsmarktpolitischen Akteure eingepasst werden kann, denn er bedarf einer aktiven, quasi-unternehmerischen Implementation, zu der Handlungsspielräume erforderlich sind, die aber auch obstruktiv genutzt werden können. Damit lässt sich an der Umsetzung von § 16e SGB II modellhaft die Nutzung solcher Handlungsspielräume erforschen, die für die Umwandlung von Behörden in Dienstleistungsunternehmen allgemein konstitutiv sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)
@article{bauer2011explodierendes,
abstract = {"Der Beitrag stellt Ergebnisse einer Studie zur Implementation von § 16e SGB II vor, welcher besagt, dass ein Arbeitgeber für die Einstellung eines Langzeitarbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % erhalten kann, der nach Ablauf von zwei Jahren ggf. in eine unbefristete Förderung umzuwandeln ist. Die dauerhafte öffentliche Förderung von Arbeit ist eine Reaktion auf die mangelnde Marktnachfrage für substantielle Teile der Erwerbsbevölkerung und ein arbeitsmarktpolitisches Novum, sie steht in Widerspruch zu dem Aktivierungsparadigma des SGB II, was die umsetzenden ARGEn und Optionskommunen vor ein Interpretationsproblem stellt: Deuten sie § 16e als ein die Aktivierung in Frage stellendes 'trojanisches Pferd'; oder als notwendige Korrektur, die im Gegenteil die Geltung des Paradigmas bekräftigt? Außerdem stellt sich die Frage, wie er in die regional unterschiedlichen Gegebenheiten und Handlungsroutinen der arbeitsmarktpolitischen Akteure eingepasst werden kann, denn er bedarf einer aktiven, quasi-unternehmerischen Implementation, zu der Handlungsspielräume erforderlich sind, die aber auch obstruktiv genutzt werden können. Damit lässt sich an der Umsetzung von § 16e SGB II modellhaft die Nutzung solcher Handlungsspielräume erforschen, die für die Umwandlung von Behörden in Dienstleistungsunternehmen allgemein konstitutiv sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)},
author = {Bauer, Frank and Franzmann, Manuel and Fuchs, Philipp and Jung, Matthias},
journal = {Sozialer Sinn. Zeitschrift für hermeneutische Sozialforschung},
keywords = {Arbeitsverwaltung},
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title = {'Ein explodierendes Instrument.' Die Implementation des unbefristeten Beschäftigungszuschusses für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen (§ 16e SGB II). Auswirkung der deutenden Aneignung des Gesetzes auf den Umsetzungsprozess},
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%1 bauer2011explodierendes
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%J Sozialer Sinn. Zeitschrift für hermeneutische Sozialforschung
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%T 'Ein explodierendes Instrument.' Die Implementation des unbefristeten Beschäftigungszuschusses für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen (§ 16e SGB II). Auswirkung der deutenden Aneignung des Gesetzes auf den Umsetzungsprozess
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%X "Der Beitrag stellt Ergebnisse einer Studie zur Implementation von § 16e SGB II vor, welcher besagt, dass ein Arbeitgeber für die Einstellung eines Langzeitarbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % erhalten kann, der nach Ablauf von zwei Jahren ggf. in eine unbefristete Förderung umzuwandeln ist. Die dauerhafte öffentliche Förderung von Arbeit ist eine Reaktion auf die mangelnde Marktnachfrage für substantielle Teile der Erwerbsbevölkerung und ein arbeitsmarktpolitisches Novum, sie steht in Widerspruch zu dem Aktivierungsparadigma des SGB II, was die umsetzenden ARGEn und Optionskommunen vor ein Interpretationsproblem stellt: Deuten sie § 16e als ein die Aktivierung in Frage stellendes 'trojanisches Pferd'; oder als notwendige Korrektur, die im Gegenteil die Geltung des Paradigmas bekräftigt? Außerdem stellt sich die Frage, wie er in die regional unterschiedlichen Gegebenheiten und Handlungsroutinen der arbeitsmarktpolitischen Akteure eingepasst werden kann, denn er bedarf einer aktiven, quasi-unternehmerischen Implementation, zu der Handlungsspielräume erforderlich sind, die aber auch obstruktiv genutzt werden können. Damit lässt sich an der Umsetzung von § 16e SGB II modellhaft die Nutzung solcher Handlungsspielräume erforschen, die für die Umwandlung von Behörden in Dienstleistungsunternehmen allgemein konstitutiv sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)